Allgemeine Geschäftsbedingungen Clubbasement

 

Stand/Gültigkeit:01.10.2009

 

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

 

1.1  Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, inklusive Mehrwertsteuer ohne gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

1.2  Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

 

1.3  Bei Auftragssummen über 1000,00€ ist der Materialwert der gelieferten Leistung ohne Abzug sofort bei Übergabe, bzw. bei Lieferung zu zahlen, oder eine Sicherheitsleistung in vergleichbarer Höhe zu leisten. Hierbei ist es unerheblich ob die zur Leistung gehörende Dienstleistung bereits erbracht ist oder nicht. Alternativ kann vor der Leistungserbringung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50% der Auftragssumme auf unserem Treuhandkonto hinterlegt werden.

 

1.4  Bei Aufträgen als Subunternehmer sind vor der Leistungserbringung 50% der Auftragssumme als Sicherheitsleistung auf unserem Treuhandkonto zu hinterlegen. Zudem muss der weitergebende Auftraggeber eine Abtretungserklärung seiner Auftragssumme des eigentlichen Auftraggebers in Höhe unserer Auftragssumme hinterlegen. Hierzu ist unser Vordruck zu verwenden, eine formlose oder mündliche Abtretung ist zwar wirksam, verpflichtet uns aber nicht die vereinbarte Leistung zu erbringen.

 

1.5  Wir sind jederzeit berechtigt, einen Auftrag zu splitten und einen Teil zwischendurch abzurechnen, wenn sich Verzögerungen durch Dritte (Amtswege, Anträge, o.ä.) ergeben können, sofern bereits eine Teilleistung erbracht oder begonnen wurde.

 

1.6  Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.

 

1.7  Zahlungsverzug – Wir behalten uns vor 14 Tage nach Warenerhalt das erste mal die Nichtzahlung anzumahnen, bzw. zu erinnern. Es folgen dann weitere 2 Mahnstufen im 7-Tages-Rhythmus. Nach Ablauf der gesetzlichen Mahnfristen wird der Vorgang an unser Inkassobüro abgegeben. Je Mahnstufe entstehen 5,00€ Mahnkosten, da uns ein Verzugsschaden entsteht. Wir behalten uns vor weitere Kosten, die durch die Mahnungsbearbeitung anfallen, in Rechnung zu stellen.

 

1.8  Kautionszahlungen / Sicherheitsleistungen

Bei fehlender Sicherheitsleistung sind wir berechtigt, die Auftragsabwicklung, auch bei Terminvereinbarungen, solange zu auszusetzen, bis die vollständige Sicherheitsleistung bei uns hinterlegt ist. Bei unpünktlicher Leistung einer Sicherheit oder Kaution hat der Kunde keinen Anspruch auf das Verlangen von Konventionalstrafen, Schadenersatz, Vertragsstrafen o.ä.. Kommt aus dem Grund ein Geschäft nicht zustande, so haftet der Kunde für bereits angefallene Bereitstellungskosten, sowie schuldet er eine Stornogebühr in Höhe von 20% der Auftragssumme, jedoch mindestens 25,00 €.

 

 

  1. Lieferfrist

 

2.1  Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.

 

2.2  Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden unverzüglich mitteilen.

 

2.3  Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

 

  1. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

 

3.1  Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

 

3.2  Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen.

 

3.3  Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Kunden übergeben wird. Der Kunde hat sowohl offensichtliche wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und uns dies anschließend mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.

 

 

  1. Kulanzrücknahme / Storno

 

4.1  Nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist nach Vertragsabschluß oder bei Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, ist eine Rückabwicklung nicht möglich.

 

4.2  Bei Verleih oder Vermietung greift folgende Stornogebührenregelung:

1 Monat vor Leistungserbringungstermin                      10% der Vertragssumme, jedoch mindestens 10,00 €

1 Woche vor Leistungserbringungstermin                     20% der Vertragssumme, jedoch mindestens 20,00 €

3 Tage vor Leistungserbringungstermin                         50% der Vertragssumme, jedoch mindestens 25,00 €

 

 

4.3  Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die Leistung ohne Angaben von Gründen nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 50% der Vertragssumme, jedoch mindestens € 25.-,  als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, das ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat uns der Kunde für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

 

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

5.1  Wir behalten uns den Eigentum an der Vertragssache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Leistungsvertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt Schadenersatz, bzw. eine Vertragsstrafe zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

 

 

  1. Gewährleistung / Haftungsausschluss

 

 

6.1  Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.

 

6.2  Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

 

6.3  Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.

 

6.4  Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.

 

6.5  Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb sechs Monate nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungsmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Leistungsvertrags, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

 

6.6  Nach Ablauf der ersten sechs Monate ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (§ 439 II BGB). Sollten wir im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

 

6.7  Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl.

 

6.8  Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt.

 

6.9  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am oder durch den Vertragsgegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, das wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, das eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

 

  1. Verwendung von Kundendaten

 

7.1  Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Der Kunde akzeptiert durch seine Bestellung die Speicherung seiner Daten bei uns.

 

 

  1. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

 

8.1  Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, das zuständige Gericht an unserem Firmensitz vereinbart; Evopeak ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

 

8.2  Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

 

 

Clubbasement

Bismarckstr. 68

38667 Bad Harzburg

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